Master-Abschlüsse

Master

Nach „Bologna“ war plötzlich alles anders: Wer es bis dahin gewohnt war, einen M.A. als Magister Artium zu identifizieren, musste sich nun umstellen: Neben neue Punktevergabesysteme trat nun auch die Zweigliederung des Studiums in ein zum Bachelor-Abschluss führendes Grundstudium und ein daran anschließendes Aufbaustudium, an dessen Ende ein Master-Abschluss steht. Master-Abschlüsse sollen in Zukunft sowohl durch wissenschaftliche als auch durch Lehramtsstudien erworben werden. In ihrer Dauer variieren sie: Zwei bis vier Semester sind als Regelstudienzeit für den Erwerb von Master-Abschlüssen vorgesehen. Master-Abschlüsse stellen zwar nicht in allen Fällen die alleinige Voraussetzung für eine berufliche Karriere dar; sie ermöglichen aber den Einstieg in den Beruf ebenso wie eine sich an das Studium anschließende Promotion.

(Nicht) konsekutiv oder weiterbildend

Master-Abschlüsse werden in konsekutive, nicht konsekutive und weiterbildende Abschlüsse unterschieden. Als konsekutiv werden sie bezeichnet, wenn das Masterstudium inhaltlich und in Bezug auf die besuchten Module als klare Weiterführung bzw. Vertiefung des Bachelorstudiums betrachtet werden kann. Nicht konsekutiv sind Abschlüsse, die durch ein Masterstudium erworben wurden, dessen Inhalte nicht direkt auf ein Bachelorstudium aufbauen – wobei der fachliche Zusammenhang aber gegeben sein muss. Einen weiterbildenden Master-Abschluss kann erwerben, wer bereits erfolgreich studiert hat und über eine mindestens einjährige Berufspraxis verfügt, die für das gewählte Fach relevant ist.

Master-Abschlüsse: Arten

Grundsätzlich wurden von der Kultusministerkonferenz vier Arten der konsekutiven Master-Abschlüsse festgelegt: der Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng) und der Master of Laws (LL.M.). Für künstlerische Fächer werden die Bezeichnungen Master of Fine Arts (M.F.A.), Master of Arts (M.A.) und Master of Music (M.Mus.) gewählt. In einer Veröffentlichung aus dem Jahre 2003 hat die KMK darüber hinaus festgelegt, dass Masterstudiengänge in die Profiltypen „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker forschungsorientiert“ ausdifferenziert werden sollen.

Für weiterbildende Master-Abschlüsse können – nach Ermessen der ausbildenden Hochschule - hiervon abweichende Bezeichnungen gewählt werden. Da weiterbildende Master-Abschlüsse in der Regel von bestimmten Hochschulen angeboten werden, lässt sich dann am Titel nicht nur der Beruf, sondern auch die Studienstätte erkennen.