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Fachhochschulen

Bei der Fachhochschule handelt es sich um eine Hochschulform, dessen Schwerpunkt innerhalb der Lehre und Forschung auf wissenschaftlichen Grundlagen aufgebaut ist und anwendungsorientiert lehrt. Im Gegensatz zur Universität ist die Praxis innerhalb des Studienfaches wichtige Grundlage und teils Voraussetzung. Die Studienfächer der Fachhochschulen erstrecken sich über die Bereiche von Wirtschaft, Sozialem, Natur- und Rechtswissenschaftlichen Gebieten, aber auch gestalterische Studiengänge wie auch technische sind im Angebot. In der Regel erlangt man am Ende des Studiums einen akademischen Diplomgrad. Manche Fachhochschulen bieten eingestufte Master- oder Bachelorabschlüsse in anerkannten Studiengängen an.

Die Voraussetzungen

Um an einer Fachhochschule studieren zu können wird die allgemeine Hochschulreife (Abitur) vorausgesetzt, die fachgebundene Hochschulreife oder der Abschluss einer Fachhochschulreife. Seit 2009 wird auch ein Meistertitel, mit einem guten, bis sehr guten Notendurchschnitt als allgemeine, fachgebundene Hochschulreife akzeptiert. Je nach Studiengängen ist der Nachweis eines fachbezogenen Vorpraktikums notwendig oder ein über ein Jahr ausgeübtes Fachpraktikum, sowie eine fachspezifische Berufsausbildung.

Ausbildungsgrad

Ein Diplomstudium umfasst eine Regelstudienzeit von 8 Semestern, nur in Ausnahmefällen kann die Regelstudienzeit auch auf 7 oder 6 Semester herabgesetzt werden. Mit dem Abschluss des Studiums erlangt der Absolvent den akademischen Diplomgrad mit der Bezeichnung seiner erworbenen Fachrichtung, wie beispielsweise Diplomdesigner (FH). Dabei darf die Zusatzbezeichnung (FH) in keinem Fall weggelassen werden, um zu unterscheiden, ob es sich um ein Universitätsstudium handelt oder eines der Fachhochschule.

Praktika

Die Voraussetzungen für einen Diplom-Abschluss sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Meist sind ein oder zwei Praxissemester Voraussetzung, um einen Abschluss zu erlangen. Dies hängt von der Anerkennung zuvor erbrachter Ausbildungen und Leitungen ab. Hintergrund ist, betriebliche Abläufe praxisnah kennenzulernen oder um seine Diplomarbeit zu erarbeiten. Meist obligatorisch ist das zweite Praxisseminar und wird nur in Ausnahmefällen erlassen.

Promotion

Fachhochschulen haben weder ein Habilitationsrecht noch ein Promotionsrecht, dies können allerdings Masterabsolventen an einer Universität erreichen. In den meisten Bundesländern können bei Promotionen an Universitäten auch die Professoren der Fachhochschulen als Betreuer, Prüfer oder Gutachter agieren.